Das Architektengespräch

Endlich!!!! Nach viel Papierkram, unzähligen Telefonaten und mehreren Besuchen bei unserem Hausverkäufer war es nun so weit.

Wir trafen uns mit unserer Architektin im Musterhaus und konnten unsere Vorstellungen von unserem Traumhaus zu Papier bringen lassen. Das Gespräch war nicht sehr anstrengend, da die Architektin sowas schon etliche Male gemacht hatte und eine gewisse Routine besaß.

Zwei Stunden und einige Änderungen später hatten wir unser Traumhaus vorskizziert. Die Lage des Hauses wurde auf der Flurkarte festgelegt, noch fix Abstellplätze, Wege und Abwasser eingezeichnet… FERTIG!!!

Toll! So weit, so gut. Leider fiel der Architektin kurz vor Ende des Gespräches ein, dass ein sogenanntes Rettungsfenster” den oberen Teil unseres Hauses schmücken darf. Ein Rettungsfenster hat nach Sächsischer Bauordnung (SächsBo) §34 ein Öffnungsmaß von BxH 0,90 x 1,20 Meter.

Leider zerreißt dies die schöne symetrische Außenansicht unseres Hauses, da im Obergeschoß bodentiefe Fenster geplant sind. Erschwerend kam dann noch hinzu, dass der dadurch entstandene geringere Lichteinfall dafür sorgte, dass ein zusätzliches Fenster als Ausgleich installiert werden muss.

Na ja, ein schönes Haus verschandelt nichts… :-/

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