Architekt – Die Zweite

Rettungsfenster adé!!! Ich hatte schon mit dem Rettungsfenster Frieden geschlossen. Aber so wirklich hat mich das Ganze nicht in Ruhe gelassen. Nach einem Anruf bei dem Sachbearbeiter, der unsere Bauvoranfrage bearbeitet hat, im Bauamt Torgau, sieht es nun wie folgt aus:

Der Bauplaner kann in der Anlage 7 (keine Ahnung was das ist) eine Ausnahme nach SächsBo §67 Abs. 1 stellen, wenn die Abweichungen von der Vorschrift gering ist. In unserem Fall 5cm bzw. 4cm!!!

Wenn das klappt… Traumhaus wir kommen!!! 🙂

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert